Oftmals enthält eine Abmahnung den Vorwurf, dass eine Datei welche die „German Top 100“ enthalten heruntergeladen oder zum Download in einer Tauschbörse bereit gestellt worden sei. In diesem Zusammenhang kann überlegt werden, eine vorbeugende Unterlassungserklärung gegenüber allen Rechteinhabern abzugeben, deren Werke in dieser Datei enthalten sind.Diesbezüglich ist jedoch Vorsicht geboten. In der Regel ist auch wenn die „German Top 100“ heruntergeladen wurden, nicht davon auszugehen, dass 99 weitere Abmahnungen drohen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass zwar ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten hierdurch ausgeschlossen wird, Schadensersatz im Rahmen der analogen Lizenzgebühr jedoch trotzdem geschuldet ist. Trotzdem kann dies im Einzelfall geboten sei. Hier empfiehlt es sich daher anwaltlichen Rat zu suchen und die richtige Strategie für den eigenen Fall festzulegen. .
Sofern sich zur Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung entschieden wird, ist zu beachten, dass vor Abgabe der Erklärung jegliche Nutzung von Filesharing-Programmen eingestellt ist. Sollte nach Abgabe der Unterlassungserklärung noch eine Urheberrechtsverletzung begangen werden, droht eine Vielzahl erheblicher Vertragsstrafen.
Schreibe einen Kommentar