Vertragsgestaltung
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Vertragsgestaltung Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Fragestellung eines Unternehmens. Die Vertragsgestaltung ist dabei wesentlicher Bestandteil. Neben dem Gesellschaftsrecht und dem Arbeitsrecht spielt die Vertragsgestaltung insbesondere im Vertrieb sowie im Einkauf eine wichtige Rolle. Rechtsanwälte im Bereich Wirtschaftsrecht sorgen mit einer sorgfältigen Vertragsgestaltung für ein professionelles Auftreten des Unternehmens nach außen sowie für die bestmögliche Positionierung gegenüber dem Vertragspartner und der Absicherung der eigenen Ansprüche.

Bei der Vertragsgestaltung im Bereich Wirtschaftsrecht werden oft schon unrichtige oder unvollständige Parteibezeichnungen verwendet. Die Firma des Unternehmens muss exakt und eindeutig wiedergegeben werden. Die Handelsregisternummer sollte durchaus mitaufgenommen werden und dient der besseren Zuordnung der Vertragspartei bei einer jederzeit möglichen Änderung der Unternehmensbezeichnung (Firma).

Die Vertragsgestaltung beinhaltet als ersten Punkt stets die Darstellung des dem Vertrag zu Grunde liegenden Geschäftes und der Vorstellung der Vertragsparteien. Anwälte im Bereich Wirtschaftsrecht können diese Sachverhaltsdarstellung mit sämtlichen wesentlichen Aspekten kurz und prägnant zusammenfassen.

Vertragsgestaltung AGB

Die AGB-Schutzvorschriften spielen bei fast jeder Vertragsgestaltung eine zentrale Rolle. Die §§ 305 ff BGB setzen für zahlreiche Vertragsinhalte enge Grenzen der Zulässigkeit. Bei der Vertragsgestaltung ist daher darauf zu achten, wirksame Haftungs- oder Vertragsstrafeklauseln zu erstellen.

Unter die AGB-Schutzvorschriften fallen jedoch nicht nur AGB, die auf einem separaten Blatt, oder auf der Vertragsrückseite unter der Überschrift AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen platziert wurden, sondern zumeist bereits der gesamte Vertrag oder das gesamte Angebot.

Gemäß § 305c BGB sind überraschende Klauseln unwirksam. Daher dürfen bei der Vertragsgestaltung keine unerwarteten oder ungewöhnlichen Klauseln innerhalb der AGB auftauchen, sondern müssen zentral und markant für den Vertragspartner sichtbar sein.

internationale Vertragsgestaltung

Die internationale Vertragsgestaltung ist deutlich umfangreicher und bedarf einer deutlich größeren Vorbereitung. Lesen Sie hierzu die Hinweise von Rechtsanwalt Willers zu internationalen Verträgen.

Vertragsgestaltung Gesellschaftsrecht

Die Vertragsgestaltung im Bereich Gesellschaftsrecht wird fast ausschließlich gemeinsam mit Notaren durchgeführt. Änderungen oder Neueintragungen von Kapitalgesellschaften bedürfen zumindest der notariellen Beglaubigung, meistens erfolgt aber die notarielle Beurkundung.

Rechtsanwalt Thomas Willers bei der Vertragsgestaltung im Bereich Gesellschaftsrecht mit dem Notariat Dr. Kopp und Benesch, Leopoldstr. 18, 80802 München zusammen. Die Vertragsgestaltung erfolgt im gemeinsamen unkomplizierten Austausch, meist per Email. Das Notariat liegt am Siegestor und ist ca. 5 Minuten von der Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Willers entfernt.

Vertragsgestaltung Kosten

Die Kosten einer Vertragsgestaltung sind unterschiedlich, werden aber nach einem Erstgespräch recht schnell festgelegt. Rechtsanwalt Willers arbeitet mit einem Stundensatz in Höhe von EUR 150 netto. Wird nur ein Standardvertrag benötigt, sind natürlich andere Kosten anzusetzen, als wenn ein Vertrag mit etlichen zu beachtenden Eigenheiten zu gestalten ist. Rechtsanwalt Willers kann Ihnen jedoch fast immer am Anfang mitteilen, welche Kosten ungefähr entstehen und auch gerne ein Pauschalpreis angeben.

Vertragsprüfung

Statt der Vertragsgestaltung kann Rechtsanwalt Willers auch selbstverständlich bereits selbst gestaltete Verträge überprüfen und verbessern. Die Kosten sind hierfür niedriger, da der Zeitaufwand einer Vertragsprüfung zumeist niedriger ist als der Aufwand für eine Vertragsgestaltung.

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