Viele verbringen die schönste Zeit im Jahr im Ausland. Trotz aller Vorfreude auf den Urlaub sollte man nicht außer Acht lassen, dass man auch im Urlaub vor Krankheiten nicht gefeit ist.
Deshalb ist es ratsam, sich vorher um den Krankenversicherungsschutz Gedanken machen. Geht die Reise in ein Land der Europäischen Union oder in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, sollte man frühzeitig vor Reiseantritt bei seiner Krankenkasse einen Auslandskrankenversicherungsschein beantragen. Dieses Erfordernis entfällt, wenn der Versicherte eine Europäische Krankenversicherungskarte, die „European Health Insurance Card (EHIC)“, besitzt und lediglich in ein EU-Land verreisen will. Dann genießen gesetzlich Versicherte auf Reisen einen begrenzten Schutz. Die Leistungen, die der Betroffene im Krankheitsfall erhält, richten sich immer nach den Gegebenheiten und Vorschriften des Reiselandes. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Falle der Erkrankung maximal die Kosten, die sie auch im Inland bezahlen müssten. Dabei ist es egal, ob es sich um eine ambulante oder eine stationäre Behandlung handelt. Leistungen von Leistungserbringern, die nicht für die jeweiligen nationalen Gesundheitssysteme zugelassen sind, werden nicht erstattet. Rücktransportkosten werden grundsätzlich nicht übernommen. Diese muss der Versicherte selbst tragen.
Sehr empfehlenswert ist daher der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, um Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden, abzudecken.
Auch bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, wie z.B. den USA, ist an eine private Auslandsreisekrankenversicherung zu denken, da die Krankenkasse dann keinerlei Kosten trägt und der Betroffene sämtliche Leistungen allein tragen muss.
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