Arbeitsvertrag
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Bei jedem einzelnen Arbeitsverhältnis

sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Verwenden Sie hierfür eine professionelle Vorlage. Bei Formularen ist zumindest gewährleistet, dass die meisten Klauseln wirksam sein dürften.

Individuelle Arbeitsverträge sollten stets von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet werden. Gerade bei Vertragsstrafen, Wettbewerbsklauseln, Haftung des Arbeitnehmers oder den Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind dem Arbeitgeber enge Grenzen vorgegeben.

Zur Kostenreduzierung können Sie auch selbst einen Arbeitsvertrag ausarbeiten und zur Überprüfung übersenden.

Tarifbindung / -einbeziehung

Ob Regelungen aus einem Tarifvertrag miteinbezogen werden oder nicht, hängt einerseits von der Tarifzugehörigkeit des Arbeitgebers und andererseits vom Arbeitsvertrag selbst ab.

Sind tarifliche Regelungen mit einbezogen, so sollten diese umfassend vorher vom Arbeitgeber bzw. von einem Rechtsanwalt überprüft werden.

Eine Versetzungsklausel

in einem Arbeitsvertrag ist gemäß Landesarbeitsgericht Köln nur mit einem Verweis auf eine gleichwertige Tätigkeit wirksam. Lesen Sie hier mehr über die Formulierung einer Versetzungsklausel in einem Arbeitsvertrag.

Eine qualifizierte Schriftformklausel

ist nach der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf gemäß § 307 BGB unwirksam, da sie die Rechte des Arbeitnehmers unangemessen benachteiligt.

Kosten für die Erstellung bzw. Überprüfung eines Arbeitsvertrages

Die Überprüfung eines Arbeitsvertrages dauert allgemein meistens zwischen einer und zwei Stunden. Die Erstellung eines Arbeitsvertrages dauert allgemein zwischen 2 und 4 Stunden.

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