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Services – Unsere Leistunge

Die Deutsch-Thailändische Anwaltskooperation beraten seit mehreren Jahren sowohl thailändische Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich tätig sind als auch Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum auf ihre Aktivitäten in Thailand. Hierzu zählen insbesondere:

  • Gründung von Unternehmen und Join-Ventures im Königreich Thailand
  • Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Firmenangehörigen
  • Erwerb von Grundstücken in Thailand
  • Beratung und Vertretung in Zollverfahren
  • Beratung im Hinblick auf das deutsch-thailändische Steuerrecht
  • Unterstützung in Ausschreibungsverfahren
  • Beantragung einer Förderung beim Board of Investment der thailändischen Regierung
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Forderungseinziehung

Darüber hinaus betreuen wir auch private Kunden u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Auswandern und Existenzgründung in Thailand
  • Familienrechtliche Angelegenheiten, Heirat, Ausarbeitung deutsch-thailändischer Eheverträge
  • privater Erwerb von Immobilien
  • Erbschaftsangelegenheiten und Nachlassbetreuung
  • Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Betreuung in Notfällen
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