Services – Unsere Leistunge
Die Deutsch-Thailändische Anwaltskooperation beraten seit mehreren Jahren sowohl thailändische Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich tätig sind als auch Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum auf ihre Aktivitäten in Thailand. Hierzu zählen insbesondere:
- Gründung von Unternehmen und Join-Ventures im Königreich Thailand
- Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Firmenangehörigen
- Erwerb von Grundstücken in Thailand
- Beratung und Vertretung in Zollverfahren
- Beratung im Hinblick auf das deutsch-thailändische Steuerrecht
- Unterstützung in Ausschreibungsverfahren
- Beantragung einer Förderung beim Board of Investment der thailändischen Regierung
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Forderungseinziehung
Darüber hinaus betreuen wir auch private Kunden u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Auswandern und Existenzgründung in Thailand
- Familienrechtliche Angelegenheiten, Heirat, Ausarbeitung deutsch-thailändischer Eheverträge
- privater Erwerb von Immobilien
- Erbschaftsangelegenheiten und Nachlassbetreuung
- Regulierung von Verkehrsunfällen
- Betreuung in Notfällen
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